GGL Netzsperre bei Gericht abgeschmettert

GGL scheitert vor Gericht

GGL scheitert vor GerichtZum zweiten Mal vor Gericht ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde derLänder gegen das Verbot von Online-Casinos gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte die Klage im vergangenen Jahr abgewiesen, jetzt hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt, dass sie gegen EU-Recht verstößt. Das Glücksspielunternehmen musste einen weiteren Schlag einstecken und feststellen, dass es nicht über dem Gesetz steht. Im ersten Verfahren möchte die Glücksspielbehörde, dass ISPs die Verwendung ihrer IP-Adressen aktiv blockieren. Er war jedoch unbeeindruckt. Nun dürfte endlich klar sein, dass die Behörden andere Wege finden müssen, um illegale Anbieter vom Netz zu drängen.

Das Gericht wies Forderung einer Netzsperre der GGL als rechtswidrig zurück

Seit diesem Jahr übernimmt die Glücksspielaufsicht die Gesamtverantwortung für die Umsetzung aller Vorgaben und Gesetze des GlüStV 2021. Sie berücksichtigt jedoch nicht die Einwände und Rechtsgrundlagen von Online-Diensteanbietern. Lottoland erhält sein erstes Webverbot bis Ende 2022, wenn es seine Dienste nicht mehr im deutschen Internet anbietet. Versuche, den ISP zu bitten, die Seite offline zu nehmen, wurden umgehend zurückgewiesen. Das Gericht bestätigte, dass der Diensteanbieter für den Inhalt der Website nicht verantwortlich ist. Dies wird auch vom Verwaltungsgericht Düsseldorf unterstützt.

Es besteht keine Verbindung zwischen dem Webdienstanbieter und dem Online-Casino, die eine Zusammenführung der Website mit dem GGL-Netzwerkblock rechtfertigt. Dies kann nur gelingen, wenn sich auf beiden Seiten gemeinsame Anstrengungen abzeichnen, was in Deutschland so gut wie nie vorkommt. Wenn der ISP von dem verbotenen Online-Spiel wusste, kann er dennoch nicht für das Angebot verantwortlich gemacht werden. Daher kann nach dem Telekommunikationsgesetz keine Sperrung angeordnet werden.

Die GGL hat bereits versucht, mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro Druck auf Telekommunikationsanbieter auszuüben. Allerdings hat auch diese Maßnahme nicht funktioniert, wie man in der Klage gegen Lottoland sehen kann.

Muss optimiert werden

Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) sieht gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um Sperrungen und andere Maßnahmen künftig einzuschränken. Die beiden gescheiterten Versuche, ein Online-Verbot durch Zwangsmaßnahmen durchzusetzen, sollten als Beispiel dienen, um lizenzierte Online-Casinos und Glücksspieldienstleister in Deutschland zu stärken. Denn schon jetzt ist absehbar, dass es für bereits regulierte Online-Spielotheken aufgrund der strengen Auflagen nicht einfach ist, am Markt zu bestehen. Der Fokus muss zielgerichtet und strukturiert sein, damit die derzeitige Machtwillkür nicht ausartet.

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