Neue Glücksspiel Lizenzen in Kärnten bis 2035 steht an
Die Glücksspielbranche in Kärnten steht vor einer entscheidenden Neuordnung. Das Bundesland vergibt seine neuen Bewilligungen für das sogenannte „kleine Glücksspiel“ – sprich: Glücksspielautomaten in genehmigten Automatensalons – mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2035. Für Anbieter wie Admiral Casinos & Entertainment AG und AMATIC Entertainment AG geht es um nichts weniger als den Marktzugang für ein ganzes Jahrzehnt. Weil die bestehenden Bewilligungen (aus 2015) spätestens im Oktober 2025 auslaufen, ist die aktuelle Ausschreibungsrunde für alle Marktteilnehmer von strategischer Bedeutung. Wer jetzt den Zuschlag erhält, prägt das legale Automatenangebot in Kärnten für die kommenden Jahre.
Die rechtliche Grundlage liefert das österreichische Glücksspielgesetz (GSpG), das den Ländern einen klar definierten Rahmen für das kleine Glücksspiel vorgibt. In Kärnten dürfen maximal drei Bewilligungsinhaber tätig sein. Pro Bewilligung ist eine bestimmte Höchstanzahl an Glücksspielgeräten zulässig (traditionell 50 pro Lizenzblock wurden in Landesunterlagen und früheren Vergaben als Richtgröße genannt), sodass sich ein gedeckeltes Gesamtvolumen an Automaten ergibt. Dieser Deckel ist politisch gewollt: Er soll Überangebot, Ausweichbewegungen in intransparente Graubereiche und unkontrollierten Gerätewildwuchs eindämmen.
Die aktuell auslaufende Vergaberunde wurde 2015 entschieden. Damals erhielten Admiral, Amatic und Fair Games eine Landesbewilligung. Diese Genehmigungen liefen über mehrere Jahre und sind – soweit öffentlich bekannt – bis 30. Oktober 2025 befristet. Mit Blick auf die Neuvergabe verfolgt das Land Kärnten zwei Kernziele: verlässliche, kontrollierte Anbieterstrukturen und ein verbessertes Niveau beim Spielerschutz. Dazu zählen technische Kontrollsysteme (Geräteanschluss an Monitoringstellen), Limits, Sperrdatenbanken, verpflichtende Identitätskontrollen und transparente Auszahlungsstatistiken.
„Entscheidend wird sein, wie glaubwürdig die Bewerber ihren Spielerschutz digital abbilden – reine Papierkonzepte reichen heute nicht mehr.“
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Standortplanung. Gemeinden fordern zunehmend klare Abstände zu Schulen, Jugendeinrichtungen oder sensiblen Sozialstandorten. In der neuen Vergabephase könnte daher eine strengere Standortmatrix eingeführt werden, die die räumliche Verteilung der Automatensalons stärker steuert. Damit will das Land einer ungleichmäßigen Konzentration in Ballungsräumen entgegenwirken und zugleich illegale Standorte zurückdrängen.
Admiral, Amatic & der Wettbewerb um 2035
Dass Admiral und Amatic als Favoriten gehandelt werden, überrascht Branchenkenner kaum. Beide Unternehmen verfügen bereits über Infrastruktur, Personal, Compliance-Routinen und Erfahrung im laufenden Betrieb unter Landesauflagen. Diese Vorleistungen senken sowohl das regulatorische Risiko als auch die Anlaufkosten im Falle einer Verlängerung oder Neuvergabe. Dennoch ist das Verfahren formal offen: Bewerbungen weiterer Marktteilnehmer – etwa regionaler Betreibergruppen oder Investorenkonsortien – sind möglich, sofern sie die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen.
„Wer keinen belastbaren Track Record im geregelten österreichischen Markt vorweisen kann, wird es in Kärnten schwer haben – die Lernkurve ist steil und die Aufsicht rigoros.“
Welche Kriterien die Entscheidung letztlich dominieren, ist nicht in allen Details öffentlich. Erfahrungswerte aus vergleichbaren Landesvergaben deuten aber auf ein Bündel aus finanzieller Leistungsfähigkeit, technischer Systemkontrolle, nachweislichem Spielerschutz, geplanter Standortdichte, Reporting-Transparenz und gegebenenfalls regionalökonomischen Effekten (Arbeitsplätze, Investitionen) hin. Auch steuerliche Planbarkeit spielt für Länderhaushalte eine Rolle.
Für bestehende Betreiber bedeutet das: Sie müssen nicht nur ihren Status quo verteidigen, sondern Verbesserungen vorlegen. Moderne biometrische oder ID-gestützte Zugangssysteme, integrierte Spielerkonten mit Verlust- und Zeitsperren, standardisierte Auszahlungsquotenberichte oder Tools für Früherkennung problematischen Spielverhaltens könnten im Bewertungsprozess Pluspunkte bringen. Ebenso relevant: Schulungskonzepte für Mitarbeiter im Umgang mit Spielsuchtindikatoren und Eskalationspfaden zu Beratungsstellen.
Was die Entscheidung für den Markt bedeutet
Mit der Vergabe bis 2035 entsteht ein planbarer Regulierungsrahmen, der Investitionen erleichtert. Betreiber können Standorte langfristig ausbauen, Geräteparks modernisieren und digitale Funktionen konsolidieren. Für Spieler schafft das lizenzierte Angebot einen rechtlich abgesicherten Rahmen: geprüfte Geräte, behördliche Kontrolle, definierte Auszahlungsregeln und Zugang zu Selbstsperren. Für das Land bietet die Neuausschreibung die Chance, illegale Automatenaufstellungen konsequenter zu verfolgen, weil sich das legale Angebot klar abgrenzen lässt.
Gleichzeitig bleibt die soziale Gratwanderung bestehen: Regulierte Märkte sollen Konsumenten schützen, ohne ein übermäßiges Angebot zu schaffen. Kärnten steht damit exemplarisch für die österreichische Debatte: Wie viel Glücksspiel ist gesellschaftlich tragbar – und unter welchen Schutzmechanismen? Die Antwort darauf wird nicht allein im Gesetzestext entschieden, sondern in der Praxis der neuen Lizenznehmer nach 2025.
Bis dahin bleibt der Wettbewerb offen, auch wenn sich das Feld realistischer Kandidaten in Branchenkreisen bereits verdichtet hat. Für Marktanalysen, Affiliate-Projekte oder redaktionelle Berichterstattung empfiehlt es sich, den Stand behördlicher Veröffentlichungen des Landes Kärnten sowie die Informationsseiten des österreichischen Finanzministeriums (Bereich Glücksspiel & Spielerschutz) fortlaufend zu monitoren.