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Glücks­spiel­be­hörde MGA verteidigt sich gegen EU-Vorwürfe

MGA EU-Vorwürfe

MGA EU-VorwürfeDie Malta Gaming Authority (MGA) steht aktuell im Zentrum eines bedeutenden Rechtskonflikts innerhalb der Europäischen Union. Im Mittelpunkt der Diskussion befindet sich Artikel 56A des maltesischen Glücksspielgesetzes. Dieser erlaubt es maltesischen Gerichten, Urteile aus anderen EU-Staaten nicht anzuerkennen, wenn sie als Widerspruch zum öffentlichen Interesse des Landes gewertet werden. Die Europäische Kommission sieht darin einen Verstoß gegen das EU-Recht, insbesondere gegen das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen.

EU sieht Gefahr für die europäische Rechtseinheit

Am 18. Juni 2025 hat die EU-Kommission ein förmliches Aufforderungsschreiben an Malta gesendet. Dieses Schreiben stellt den ersten Schritt eines möglichen Vertragsverletzungsverfahrens dar. Die Kommission argumentiert, dass Malta mit Artikel 56A gezielt ausländische Spielerklagen untergräbt, die gegen maltesisch lizenzierte Glücksspielanbieter erhoben wurden. Besonders häufig stammen solche Klagen aus Deutschland und Österreich, wo Gerichte in vielen Fällen Rückzahlungen an Spieler angeordnet haben.

Aus Sicht der EU untergräbt Malta mit dieser Klausel die Rechtsvereinheitlichung innerhalb der Union. Denn Gerichte in Malta verweigerten mehrfach die Anerkennung ausländischer Urteile mit Verweis auf Artikel 56A. Dies werfe die Frage auf, ob der Inselstaat nicht seine eigenen wirtschaftlichen Interessen in der Glücksspielbranche schütze und damit den freien Rechtsverkehr innerhalb Europas gefährde.

„Artikel 56A ist kein Blankoscheck für Anbieter, sondern eine Schutzklausel im Einklang mit bestehenden EU-Ausnahmeregelungen“, erklärt die Malta Gaming Authority in ihrer offiziellen Stellungnahme.

Die MGA betont, dass der Artikel keine pauschale Ablehnung ausländischer Urteile ermögliche. Vielmehr sei er dazu gedacht, maltesischen Gerichten die Möglichkeit zu geben, im Einzelfall eine Abwägung vorzunehmen, wenn Entscheidungen aus anderen Ländern als unvereinbar mit grundlegenden Prinzipien des maltesischen Rechts betrachtet werden. Die Behörde sieht darin keinen Widerspruch zu den europäischen Verträgen.

Malta betont seine Rolle als regulierter Standort

Ein zentrales Argument der maltesischen Seite ist die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU. Die MGA weist darauf hin, dass ihre Lizenznehmer auf dieser Grundlage legal in anderen Mitgliedstaaten tätig seien. Gleichzeitig betont sie die umfangreichen Regelungen zum Spielerschutz, die auf Malta gelten. Dazu zählen der Schutz von Minderjährigen, Maßnahmen zur Spielsuchtprävention, Kontrollmechanismen für Werbung und klare Anforderungen an Anbieter hinsichtlich Transparenz und Fairness.

Die MGA betont auch, dass Artikel 56A nicht aus einer Laune heraus eingeführt wurde, sondern sich an bestehenden Ausnahmeregelungen im europäischen Recht orientiert. Insbesondere verweist sie auf das Brüssel-Ia-Übereinkommen, das unter bestimmten Umständen eine Ablehnung der Vollstreckung ausländischer Urteile erlaubt.

Trotz dieser Argumentation bleibt die EU skeptisch. Malta hat nun zwei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben der Kommission zu antworten. Sollte die Stellungnahme aus Sicht der EU nicht überzeugend sein, könnte der nächste Schritt eine mit Gründen versehene Stellungnahme sein. In letzter Konsequenz kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.

Die nächsten Wochen werden für Malta entscheidend sein. Die Regierung und die MGA haben angekündigt, einen offenen und konstruktiven Dialog mit der EU führen zu wollen. Für die maltesische Glücksspielbranche steht dabei nicht nur viel wirtschaftliches Potenzial auf dem Spiel, sondern auch die Frage, ob das Land seine Sonderrolle innerhalb des europäischen Binnenmarktes langfristig verteidigen kann.

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